Als therapeutische Praxis haben wir die Freiheit, die Preise für Privatpatienten nach eigenem Ermessen zu gestalten. Trotzdem orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Therapeuten, der GebüTh, um Klärungsfälle zu vermeiden und unsere Patienten vor zu hohe Kosten zu schützen. Unsere Sätze sind daher fair und angemessen. Wir verrechnen für privat versicherte Patienten die 1,8-fache des Satzes der vdek-Krankenkassen, und bei beihilfeberechtigten Privatpatienten den 1,4-fachen Satz. Damit Sie dies in das richtige Verhältnis setzen können fügen wir hinzu: Offiziell und von Gerichtsurteilen gestützt, gilt ein 1,8facher VDKE-Satz als Untergrenze, sowie der 2,3fache VDEK-Satz als oberes Limit.
Tatsächlich gibt es hier einige Verwirrung, denn die Preisgestaltung der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich nicht an den realen Verhältnissen von Kosten und Aufwand. Die Preise werden unilateral vorgegeben und auf einem schmerzhaft niedrigen Niveau angesetzt. In der Tat haben sich einige Sätze in den letzten Jahren inflationsbedingt sogar reduziert. Das macht es zuweilen schwer, wenn man als Unternehmen die Qualität der Therapie, der Qualifikation und eines motivierten Teams halten will. Eine Angleichung der gesetzlichen Abrechnung an die oben definierten Preise wäre in dieser Hinsicht angebracht und fair.
Auf alle Fälle sichern wir Ihnen ein bestmögliches Verhältnis zwischen Preis, Leistung und Therapie-Qualität zu.
Entscheidend für eine Kostenübernahme: Ihr privater Versicherungsvertrag!
Als Privatpatient haben Sie einen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dieser gibt den Rahmen vor, in welchem die Kosten für bestimmte Heilmittel (Therapien) vollständig oder teilweise übernommen werden. Sofern die Kostenerstattung für ambulante Ergotherapie in ihrem Vertrag vorgesehen ist, dürften die meisten unserer Heilmittel damit abgedeckt sein.
Die vertraglich festgelegten Bedingungen für die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse sind in der Regel die folgenden:
- Eine ärztliche Verordnung mit klarer Indikation für eine bestimmte Heilmitteltherapie.
- Die Leistungserbringung und Abrechnung muss durch qualifizierte Therapeuten (m/w/d) erfolgen, die gesetzlich dazu befugt sind diese Berufsbezeichnung zu führen.
- In manchen Verträgen wird die Höhe der Kostenerstattung für Heilmittel begrenzt. Darauf sollten Sie im Vorfeld gezielt achten, damit Sie die Rahmenbedingungen kennen.
- Grundsätzlich können PKV-Versicherte die Höhe einer solchen Kostenerstattung bei Vertragsabschluss selbst bestimmen.
Prüfen Sie Ihren privaten Versicherungsvertrag sorgfältig und fragen Sie im Zweifelsfalle direkt bei Ihrer Versicherung nach.