Ein guter Anfang ist die Hälfte des Ganzen

Ganz in diesem Sinne fassen wir auf dieser Seite einige wichtige Sachverhalte zusammen, die immer wieder eine Rolle spielen. Durch bessere Information lassen sich Umwege, unnötiger Aufwand und Missverständnisse vermeiden.

Wir legen Wert darauf, dass Sie sich nicht nur gut versorgt und betreut, sondern auch umfassend informiert fühlen. Kommen Sie im Zweifelsfalle gerne auf uns zu, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Terminbuchung und -absage

Termin können selbstverständlich abgesagt oder verlegt werden, allerdings bitten wir sie dabei um eine rechtzeitige Benachrichtigung, damit wir diese Termine anderweitig vergeben können.
Leider ist dies für Termine, die sie nicht 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt haben, nicht möglich. Deshalb werden wir ihnen diese privat in Rechnung stellen, da die gesetzliche Krankenversicherung für ausgefallene Termine nicht aufkommt.

Zuzahlung

Patienten die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind ab dem 18. Lebensjahr bei einer Behandlung mit Heilmitteln zuzahlungspflichtig. (§32, Absatz 2 SGB 5)
Die Zuzahlung berechnet sich aus 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10€ Rezeptgebühr.

Die Krankenkassen schreiben die Zahlung der Zuzahlung spätestens zum Beginn der Behandlung vor. Diese können sie direkt bei uns in der Praxis bargeldlos oder in bar vornehmen.

Sollten sie über eine Befreiung von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse verfügen, legen Sie diese bitte vor.

 

Privat versichert? Unsere Vergütungsvereinbarung:

Bevor die Therapie in unserer Praxis beginnt, schließen wir mit privat versicherten Patienten eine Vergütungs- oder Honorarvereinbarung ab. In dieser Vereinbarung verpflichten wir uns, die vereinbarte therapeutische Leistung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich als Privatpatienten, uns das vereinbarte Honorar zu zahlen. Diese Zusicherung gilt unabhängig von der späteren Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung.

Mit welchem Kostensatz muss ich als Privatpatient rechnen?

Als therapeutische Praxis haben wir die Freiheit, die Preise für Privatpatienten nach eigenem Ermessen zu gestalten. Trotzdem orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Therapeuten, der GebüTh, um Klärungsfälle zu vermeiden und unsere Patienten vor zu hohe Kosten zu schützen. Unsere Sätze sind daher fair und angemessen. Wir verrechnen für privat versicherte Patienten die 1,8-fache des Satzes der vdek-Krankenkassen, und bei beihilfeberechtigten Privatpatienten den 1,4-fachen Satz. Damit Sie dies in das richtige Verhältnis setzen können fügen wir hinzu: Offiziell und von Gerichtsurteilen gestützt, gilt ein 1,8facher VDKE-Satz als Untergrenze, sowie der 2,3fache VDEK-Satz als oberes Limit.

Tatsächlich gibt es hier einige Verwirrung, denn die Preisgestaltung der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich nicht an den realen Verhältnissen von Kosten und Aufwand. Die Preise werden unilateral vorgegeben und auf einem schmerzhaft niedrigen Niveau angesetzt. In der Tat haben sich einige Sätze in den letzten Jahren inflationsbedingt sogar reduziert. Das macht es zuweilen schwer, wenn man als Unternehmen die Qualität der Therapie, der Qualifikation und eines motivierten Teams halten will. Eine Angleichung der gesetzlichen Abrechnung an die oben definierten Preise wäre in dieser Hinsicht angebracht und fair.

Auf alle Fälle sichern wir Ihnen ein bestmögliches Verhältnis zwischen Preis, Leistung und Therapie-Qualität zu.

Entscheidend für eine Kostenübernahme: Ihr privater Versicherungsvertrag!

Als Privatpatient haben Sie einen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dieser gibt den Rahmen vor, in welchem die Kosten für bestimmte Heilmittel (Therapien) vollständig oder teilweise übernommen werden. Sofern die Kostenerstattung für ambulante Ergotherapie in ihrem Vertrag vorgesehen ist, dürften die meisten unserer Heilmittel damit abgedeckt sein.

Die vertraglich festgelegten Bedingungen für die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse sind in der Regel die folgenden:

  • Eine ärztliche Verordnung mit klarer Indikation für eine bestimmte Heilmitteltherapie.
  • Die Leistungserbringung und Abrechnung muss durch qualifizierte Therapeuten (m/w/d) erfolgen, die gesetzlich dazu befugt sind diese Berufsbezeichnung zu führen.
  • In manchen Verträgen wird die Höhe der Kostenerstattung für Heilmittel begrenzt. Darauf sollten Sie im Vorfeld gezielt achten, damit Sie die Rahmenbedingungen kennen.
  • Grundsätzlich können PKV-Versicherte die Höhe einer solchen Kostenerstattung bei Vertragsabschluss selbst bestimmen.

Prüfen Sie Ihren privaten Versicherungsvertrag sorgfältig und fragen Sie im Zweifelsfalle direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Wie funktioniert das mit der Beihilfe?

Die Erstattung der Kosten der beihilfeberechtigten Patienten erfolgt nach den jeweiligen, bundesweit unterschiedlichen Beihilfevorschriften. Das kann dazu führen, eine Gebührenrechnung nicht in vollem Umfang erstattet wird. Wenn Sie für diese Fälle eine Zusatzversicherung haben, müssen Sie die Rechnung auch dort einreichen. Bedauerlicherweise können wir Ihnen aufgrund der Vielzahl an Versicherungsbedingungen, Tarifen und Beihilfevorschriften nicht sicher sagen, wie hoch die Erstattungshöhe sein wird. Dafür bitten wir um Verständnis.

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt bei Privatversicherten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten gemäß der unterzeichneten Honorarvereinbarung direkt nach der letzten Behandlungseinheit. Ihre Rechnung können Sie dann sofort an Ihre private Krankenversicherung schicken, um die Erstattung auf den Weg zu bringen.

Wichtig: Die Höhe der Erstattung können wir nicht beeinflussen.

Es kommt leider vor, dass manche private Krankenversicherungen unerlaubterweise versuchen, die Erstattungsbeiträge zu reduzieren, obwohl es dafür keine rechtlich anerkannten Gründe gibt. Falls dies vorkommt, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen und Ihr Recht einfordern. Sollte es weiterhin Schwierigkeiten geben, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden, der unentgeltlich als Vermittler zwischen Ihnen und der PKV fungiert. Wir haben als Leistungserbringer leider keine zielführende Möglichkeit Ihnen in dieser Frage zu helfen oder bei der PKV zu intervenieren.

Wir helfen Ihnen weiter. Weitere Fragen?

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.